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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reservierung

Unser Angebot ist freibleibend. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass alles jederzeit zur Vermietung bereitsteht. Zu Spitzenzeiten, insbesondere an Wochenenden von Juni bis August, empfiehlt sich eine rechtzeitige Reservierungsanfrage. Mieter müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

2. Rücktritt und Änderungen

Aus persönlichen oder wetter-bedingten Gründen kann es immer vorkommen dass eine Tour abgesagt werden muss. Wir verlangen dafür keine Stornogebühren oder anderweitige Verpflichtungen. Jedoch betrachten wir es als gentleman-agreement, eine Reservierung rechtzeitig und in angemessener Form, d. h. telefonisch bei kurzfristigen Änderungen, abzusagen. Ebenso bitten wir um rechtzeitige Mitteilung jeglicher (auch spontaner) Änderungen, da alle Boote, Schwimmwesten und Paddel für die Termine vorbereitet und reserviert werden müssen. Gleichfalls werden auch wir Sie, bei unvorhergesehenem Anlass, rechtzeitig über Änderungen informieren.

3. Mietzeit

Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Kanus und endet mit der Rückgabe. Nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen, die Rückgabe auch später – ohne zusätzliche Berechnung. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Boote und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

4. Mietvertrag

Bei Abholung müssen Mieter und Vermieter einen Leihvertrag unterschreiben, in dem alle vermieteten Gegenstände aufgelistet sind. Der Mieter hat sich davon zu überzeugen, dass die Mietgegenstände für sein Vorhaben geeignet sind. Im Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, jegliche Haftung für die Mietsache zu übernehmen, die sich aus Benutzung, Transport und evtl. Weitergabe an Dritte ergeben. Außerdem verpflichtet er sich, dass die im Vertrag aufgelisteten Gegenstände zum vereinbarten Termin und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Vor Antritt der Fahrt sind die reservierten Kanus in bar zu bezahlen sowie ein Identitätsnachweis (Ausweis, Führerschein) vorzulegen.

5. Rückgabe

Die Kanus sind bei Rückgabe möglichst gereinigt zurückzugeben. Die Entsorgung entstandener Abfälle obliegt dem Mieter. Aufgetretene Mängel oder Beschädigungen der Kanus, Schwimmwesten und Paddel sind uns unmittelbar bei der Rückgabe unaufgefordert zu melden.

6. Haftung

Die Benutzung der gemieteten Gegenstände sowie die Nutzung öffentlicher Flüsse und Seen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden durch unsachgemäße Handhabung aus. Bei Verlust oder Beschädigung, sowie Schäden gegenüber Dritten haftet der Mieter in vollem Umfang. Wir weisen darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, dass die Sachen nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert sind und dass nicht jede Haftpflichtversicherung für geliehene Gegenstände aufkommt.

7. Mitwirkungspflicht

Vor jeder geplanten Kanutour unterrichten wir die Teilnehmer über Paddeltechnik, Verhalten auf dem Wasser und geben einen groben Überblick über den bevorstehenden Tourverlauf. Der Mieter sowie alle Teilnehmer sind jedoch selbst verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt über die wichtigsten Schifffahrtsregeln und Rechtsvorschriften zu unterrichten. Der Mieter sowie alle Teilnehmer sind verpflichtet, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Wehre sind zu umtragen und können nicht befahren werden. Weiterhin bitten wir um Ruhe auf dem Wasser und Rücksichtnahme auf Angler und Natur. Der Mieter und jeder der dazugehörigen Tourenteilnehmer verpflichtet sich, auf übermäßigen Alkoholgenuss während der Paddeltour zu verzichten und die 0,5 Promille Regel, die auf Bundeswasserstraßen gilt, einzuhalten. Personen, die bereits vor Fahrtantritt stark unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen, schließen wir von Kanutouren mit unserem Material aus.

8. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Regensburg.

9. Haftungsausschluss

Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Straßensperrungen, Unfall, etc.). Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten. Wir haften nicht in Fällen höherer Gewalt, d.h. in Situationen, die aus einer Wetterlage entstehen können, Sperrungen des Flusses durch eine Behörde, etc.

10. Anerkennung der Geschäftsbedingungen

Mit der Übernahme unseres Materials werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

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